Originelles Design für jedes Zuhause

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UMBRA Erklärung zur Barrierefreiheit

Umbra entwirft Produkte für jedes Zuhause, und wir möchten, dass unsere Website für alle nutzbar ist, die sie besuchen. Wir setzen uns dafür ein, eu.umbra.com barrierefrei zu gestalten, auch für Menschen, die assistive Technologien wie Screenreader, Bildschirmlupen oder Sprachsteuerung nutzen oder statt einer Maus die Tastatur verwenden.

Der Standard, den wir anstreben

Der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) verpflichtet Online-Shops, die an Verbraucher in der Europäischen Union verkaufen, zur Barrierefreiheit; für Dienstleistungen des elektronischen Geschäftsverkehrs gilt er seit dem 28. Juni 2025. Wir orientieren uns an der europäischen Norm EN 301 549, die die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA einschließt; unser Ziel sind die WCAG 2.2 auf Stufe AA. Das ist unser Ziel und keine Aussage, dass jede Seite es heute bereits erfüllt. Wir arbeiten daran, die Bereiche zu verbessern, die noch zurückbleiben.

Bekannte Einschränkungen

Einige Teile unserer Website werden von anderen Unternehmen bereitgestellt, und wir können deren Barrierefreiheit nicht vollständig steuern. Dazu gehören Produktbewertungen, das Fenster mit den Cookie-Einstellungen, unser Portal für Rücksendungen sowie die Kassen- und Zahlungsseiten von Shopify und unseren Zahlungsdienstleistern.

Die Kataloge und Lookbooks auf unserer Seite für digitale Kataloge, auch ältere Ausgaben, sind PDF-Dateien und lassen sich mit assistiven Technologien möglicherweise nicht gut nutzen. Wenn Sie Informationen aus einer dieser Dateien benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

Kontakt

Wenn Sie auf unserer Website eine Barriere finden oder Informationen in einem anderen Format benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice per E-Mail an eu-info@umbra.com oder telefonisch unter +31 (0)36 549 5422. Sie erreichen uns auch über unsere Kontaktseite. Anbieter ist Umbra B.V., Monitorweg 1, 1322 BJ Almere, Niederlande.

Bitte nennen Sie uns die Webadresse (URL) der Seite, was Sie tun wollten und was nicht funktioniert hat. Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Behörde in Ihrem Land wenden, die für die Durchsetzung der Barrierefreiheitsvorschriften zuständig ist.

Diese Erklärung wurde am 18. Oktober 2026 erstellt. Wir überprüfen sie mindestens einmal im Jahr sowie bei wesentlichen Änderungen an der Website.